Datenschutzmanagement
Datenschutz-Management
Wir bieten:
Haftung
Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen
faire Preise & Flexibilität
kostengünstig und jederzeit kündbar (innerhalb von 3 Monaten)
zertifiziertes Fachwissen
aktuelles Fachwissen – die Kosten für Aus- & Weiterbildung zahlen wir
Datenschutzkonzept
Verträge, Dokumentationen, Beratung gehören zu unserem Tagesgeschäft
Qualifizierte Datenschutzbeauftragte
(DEKRA) für Ihr Unternehmen
Qualifizierte DSB
(DEKRA) für Ihr Unternehmen
Wir bieten Ihnen unsere Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter in drei verschiedenen Modellen. Je nach den Ansprüchen Ihres Unternehmens – fair & flexibel. Wir beraten Sie gerne persönlich am Telefon. Nutzen Sie unsere Hotline bei Fragen oder Problemen bezüglich Ihres Angebots.
Beispiel zum BASIS-Paket
Beispiel zum STANDARD-Paket
Beispiel zum PREMIUM-Paket
Beispiel zum BASIS-Paket
Kleinere Betriebe mit Internet-Präsenz (nur Homepage).
In Frage kommen zum Beispiel diese Branchen:
In Frage kommen zum Beispiel diese Branchen:
- Werkstätte
- Einzelhandel
- Gastgewerbe
- Handwerksbetriebe
- Einmaliger Vor-Ort Termin
- Handlungsempfehlungen zur DSGVO
- Datenpaket mit Vorlagen & Mustern
- HandOut für Ihre Mitarbeiter
Beispiel zum STANDARD-Paket
Kleine & mittelständische Unternehemen bis 20 Mitarbeitern
In Frage kommen zum Beispiel diese Branchen:
- Werbeagenturen
- Einzelhandel
- Immobilienbranche
- Industrieunternehmen
- Handwerksbetriebe
- Vorlagen und Muster für alle anfallenden und abzuschließenden Verträge
- Erstellung der Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (TOM)
- Datenschutzhinweis und Impressum für Webseiten
- Regelmäßiger Datenschutz-Newsletter
- Hand-Out Mappe mit Informationen und Handlungsmaßnahmen
- Jährliches Tätigkeitsbericht
- Verarbeitungsverzeichnis
- Informationspflicht nach Art.13, §14DSGVO
- Entwurf
- IT Nutztungsrichtlinie
- Aufbewahrung- & Löschkonzept
- Notfallkonzept bei Datenpanne
- Richtlinie Berechtigungsvergabe
- Richtlinie Auftragsverarbeitung
- Richtlinie Betroffenenrechte
Beispiel zum PREMIUM-Paket
Unternehemen die sensible Daten verabeiten (Gesundheitsdaten, Steuer- und Bankdaten etc.) und einer Datenschutzfolgenabschätzung unterliegen. In Frage kommen zum Beispiel diese Branchen:
- IT Unternehmen
- Ärzte, Apotheker
- Rechtsanwälte, StB
- Behörden, öffentliche Stellen
- Unternehmensberatungen
- Markt- und Meinungsforschung
- Vorlagen und Muster für alle anfallenden und abzuschließenden Verträge
- Ernennung zu Ihrem betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Erstellung jährlicher interner Audits
- Erstellung der Technisch-Organisierten Maßnahmen Art. 25 DSGVO
- Datenschutzhinweis und Impressum für Webseiten
- Regelmäßiger Datenschutz-Newsletter
- Handlungsmaßnahmen
- Jährliches Statusgespräch
- Datenschutzkonzept Art. 5, 24 DSGVO
- Verarbeitungsverzeichnis & Informationspflicht nach Art. 13, 14 DSGVO
- Entwurf
- IT Nutztungsrichtlinie
- Aufbewahrung- & Löschkonzept
- Notfallkonzept bei Datenpanne
- Richtlinie Berechtigungsvergabe
- Richtlinie Auftragsverarbeitung
- Richtlinie Betroffenenrechte
- Richtlinie zur Risikoanalyse
- Erstellung der Datenschutzfolgenabschätzung (Beratung & Überwachung & Durchführung)
DSGVO-Leistungs-Übersicht der Modelle
Leistungen im BASIC-MODELL | Leistungen im STANDARD-MODELL | Leistungen im PREMIUM-MODELL | |
---|---|---|---|
Bennenung – Datenschutzbeauftragter | |||
Datenschutz-Bestandaufname (Vor-Ort) | |||
Statusgespräch (Vor-Ort) | |||
Datenschutz-Audit | |||
Erstellung der EU-DSGVO Handlungsempfehlungen | |||
Individueller Auditbericht | |||
Datenschutz Dokumentation | |||
Muster Verarbeitungsverzeichnis (VVT) nach ART. 13 §14 DSGVO | |||
Muster Technisch-Organisatorische Maßnahmen (TOM) nach art. 25 | |||
Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeiter | |||
Datenschutz-Newsletter | |||
Prüfung Datenschutzerklärung und Impressum/Website o. Shop (1x jährlich) | |||
Erstellung des Verarbeitungsverzeichnis (VVT) | |||
Erstellung der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) | |||
Entwurf IT Nutzungsrichtlinie | |||
– Entwurf Aufbewahrung- & Löschkonzept | |||
– Entwurf Notfallkonzept bei Datenpanne | |||
– Entwurf Datenschutzkonzept | |||
– Entwurf Richtlinie Berechtigungsveragbe | |||
– Entwurf Richtlinie Auftragsverarbeitung | |||
– Entwurf Richtlinie Betroffenenrechte | |||
– Entwurf Leitlinie und Handbuch Datenschutz | |||
Jährlicher Tätigkeitsbericht | 1x | 2x | |
Mitarbeiterschulung | 1x | 2x | |
Datenschutzkonzept | |||
Entwurf der Richtlinie zur Risikoanalyse | |||
Entwurf Leitlinie und Handbuch | |||
Datenschutzberatung | |||
Übernahme Auskunftspflicht bspw. gegenüber Betroffenen und Behörden | |||
Datenschutzerklärung für Website | |||
Telefonischer Support inklusive | 4h | 6h | |
Prüfung und Beratung bei Verträgen zur Auftragsverarbeitung (AV) | |||
Datenschutz-Folgenabschätzung |
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Warum ist es so wichtig einen DSB zu bestellen?
Die Nichtbestellung eines DSB trotz Bestellpflicht kann zu hohen Bußgeldern führen.
Der Irrglaube, dass kleine Firmen von den Neuerungen verschont bleiben, ist gefährlich.
Fakt ist: Erfolgt keine Bestellung trotz Bestellpflicht, kann es zu einem Bußgeldführen.
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“
Das sagt die Datenschutzgrundverordnung
Das sagt die DSGVO
Folgende Punkte sollten Sie bis zum 25. Mai 2018 in Ihrem Unternehmen bearbeitet haben:
Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Darf der Geschäftführer zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden?
Benennung/ Kündigung eines internen DSB
Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO ist ein DSB zu bestellen, wenn:
- Die Verarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durch geführt wird, mit Ausnahme von Gerichten, die im Rahmen ihrer justiziablen Tätigkeit handeln.
- Die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder Ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen.
- Die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Strafen besteht.
- Gemäß § 38 BDSG muss auch ein DSB bestellt werden, soweit in der Regel MINDESTENS 10 PERSONEN ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
- Bei automatisierter Datenverarbeitung, die einer DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG unterliegen: Profiling, Scoring etc.
- Bei geschäftsmäßiger Übermittlung personenbezogener Daten.
- Bei automatisierter Verarbeitung für Zwecke der Markt- & Meinungsforschung.
Darf der Geschäftführer zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden?
§ 4f Abs. 2 BDSG: Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich insbesondere nach dem Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet. Zum Beauftragten für den Datenschutz kann auch eine Person außerhalb der verantwortlichen Stelle bestellt werden; die Kontrolle erstreckt sich auch auf personenbezogene Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis, insbesondere dem Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung, unterliegen. Kurz gefasst: Der Geschäftsführer, IT-Leiter oder Personen im Unternehmen die sich selbst kontrollieren müssten sind nicht geeignet.
Benennung/ Kündigung eines internen DSB
Benennung eines DSB, Art. 37 DS-GVO bzw. § 38 BDSG Da die DS-GVO und die JI-RL lediglich von einer Benennung des Datenschutzbeauftragtensprechen, ist eine Schriftform, wie sie derzeit in § 4f Absatz 1 Satz1 BDSG geregelt ist, nicht mehr vorgeschrieben. Aus Beweisgründen und zur Rechtsklarheit ist eine schriftliche Benennung eines Datenschutzbeauftragten jedoch empfehlenswert. Zudem wird empfohlen, die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten durch den Verantwortlichen im Vertrag explizit festzuhalten, damit sich der Verantwortliche und der Datenschutzbeauftragte über seine Aufgaben im Klaren sind.
Einen kostenlosen Mustervertrag zur Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten finden Sie hier: Download Mustervertrag DSB Kündigung Zum Schutz des Datenschutzbeauftragten gewährleistet die DS-GVO Abberufungsschutz sowie ein Benachteiligungsverbot (Art. 38 Abs. 3 S. 2 DS-GVO). Der Datenschutzbeauftragte darf von dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt werden. Möglich ist jedoch nach der DS-GVO ein betriebsbedingter Wegfall der Bestellung. Ebenso wenig genießt der Datenschutzbeauftragte nach der DS-GVO besonderen arbeitsrechtlichen Schutz. Auf Grund seiner Befugnis zur Regelung des materiellen Arbeitsrechts ist dem nationalen Gesetzgeber jedoch unbenommen, einen Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte auf nationaler Ebene weiterhin vorzusehen. Die Vertragslaufzeit eines externen DSB kann jedoch mit einer Frist vertraglich festgelegt werden.
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Kostenlose Erfassung von Gästedaten per App Das e-guest Portal wurde aufgrund der COVID-19 Auflagen für Betriebe zur Erfassung der Gästedaten entwickelt. Die Datenerfassung erfolgt schnell, pseudonymisiert und verschlüsselt auf deutschen Servern – DSGVO konform. Vorteile für Betreiber Schnelle Registrierung Ihres Betriebes in unter 2 Minuten Kostenlos für jeden Betreiber! Automatische Bereitstellung Ihrer QR-Codes Mittels QR-Codes […]
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Aufgrund des Coronavirus schicken Arbeitgeber nun Ihre Mitarbeiter vermehrt ins Home-Office oder Mitarbeiter die in Quarantäne sind nutzen die Möglichkeit von Zuhause aus zu arbeiten. Welche Maßnahmen zum Datenschutz müssen beim Home-Office beachtet werden? Datenschutzrelevant ist Ihre arbeit nur dann, wenn Sie personenbezogene Daten von Zuhause aus verarbeiten, d.h. E-Mail Adressen, Kontaktdaten, Bankdaten etc. von […]
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Eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) kann sich für private Stellen sowohl aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als auch aus nationalem Recht ergeben. Nach Art. 37 Abs. 1 lit. b, c DS-GVO müssen private Stellen auf jeden Fall einen DSB benennen, wenn ihre Kerntätigkeit eine umfangreiche oder systematische Beobachtung von Personen beinhaltet oder wenn die […]
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