Datenschutzbeauftragter
Grundsätzlich ist es gleichgültig, ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter bestellt wird. Der Vorteil eines internen Datenschutzbeauftragten ist, dass dieser das Unternehmen sowie Geschäftsabläufe und verantwortliche Personen kennt.
Demgegenüber bietet die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten den Vorteil, dass dieser von außen objektiv auf das Unternehmen blicken und so unbefangen den Datenschutz einbringen kann. Außerdem genießt der externen Datenschutzbeauftragten, ander als der interne Datenschutzbeauftragte, keinen besondere Kündigungsschutz. Zudem bringt er oftmals eine größere Fachkunde und mehr Erfahrung mit. Diese sind im Hinblick auf die steigenden Anforderungen an die Position des Datenschutzbeauftragten selbst, aber auch wegen der nach der DSGVO hinzukommenden erforderlichen Nachweis- und Rechenschaftspflichten für Unternehmen nicht zu unterschätzende Faktoren.
Die Bestellung
Die Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten hat schriftlich zu erfolgen (§ 4 f Abs. 1 BDSG). Es muss daher eine Bestellungsurkunde ausgestellt werden, die sowohl von der Geschäftsführung, als auch vom internen Datenschutzbeauftragten, zu unterschreiben ist.
Inhaltlich sollte die Bestellungsurkunde kurz auf Funktion und Stellung des Datenschutzbeauftragten eingehen. Vorlagen dafür finden sich auf den Seiten der Aufsichtsbehörden.
Kosten für Aus- und Weiterbildung berücksichtigen
Mit dem einmaligen Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Bereich Datenschutz ist es heute nicht mehr getan. Gesetzliche Änderungen im nationalen und internationalen Umfeld bringen ebenso wie neue Technologien rasante Entwicklungen in der Datenverarbeitung sowie dem Datenschutz mit sich, ein DSB hat durch regelmäßige Weiterbildungen sein Wissen auf dem neusten Stand zu halten. Die Kosten für eine solche Weiterbildung ist ebenso wie Kost und Logis bei einer internen Lösung von Ihrem Unternehmen zu übernehmen, ein zusätzlicher Kostenfaktor entsteht so dauerhaft. Die Wahl eines externen Dienstleisters ist hier oftmals die günstigere Wahl, dessen Ausbildungskosten Sie nicht zu tragen haben.
Weitere Kosten und das Kündigungsrecht berücksichtigen
In der alltäglichen Arbeit werden Sie bei einem internen DSB mit seiner Freiheit von Weisungsbefugnissen kaum eine Kostenkontrolle über Ihren Datenschutz in einer Weise erhalten, wie Sie sich diese als führende Kraft in Ihrem Unternehmen wünschen. Bei einem externen Dienstleister genießen Sie die volle Kostenkontrolle und haben einen stetigen Einblick, welche Maßnahmen zu welchen Kosten durchgeführt wurden. Auch der nicht vorhandene Kündigungsschutz erweist sich als vorteilhafter Faktor bei einer externen Lösung: Ein interner DSB ist über ein Jahr nach Entbindung seiner Tätigkeiten unkündbar, bei einem externen Dienstleister müssen Sie sich ausschließlich an die vertraglich zugesicherten Kündigungsfristen halten.
Umfassende Vorteile für einen externen Datenschutzbeauftragten erkennen
Kosten eines internen Datenschutzbeauftragten
Bei der Bestellung eines Mitarbeiters zum Datenschutzbeauftragten unterscheidet man in der Regel zwischen Fulltimejob und Teilzeit, was sich in der Regel an Unternehmensgröße und Anzahl der eingesetzten Verfahren sowie anderer Indikatoren festmacht.
Nachfolgend wollen wir die Kosten dieser beiden Varianten des internen DSB darlegen:
Interner Datenschutzbeauftragter | Vollzeit | Teilzeit |
---|---|---|
Arbeitszeitanteil als DSB | 100 Prozent | 10 Prozent |
Nettogehalt pro Monat | 3.000 EUR | 3.000 EUR |
monatlicher Gehaltsanteil als DSB | 3.000 EUR | 300 EUR |
einmalige Ausbildungskosten* | 2.500 EUR | 2.500 EUR |
jährliche Kosten Weiterbildung | 1.000 EUR | 1.000 EUR |
jährliche Nebenkosten** | 1.000 EUR | 1.000 EUR |
Jahreskosten (im ersten Jahr) | 39.500 EUR | 7.100 EUR |
Jahreskosten (in den Folgejahren) | 38.000 EUR | 5.600 EUR |
Monatskosten (im ersten Jahr) | 3.291,67 EUR | 591,67 EUR |
Monatskosten (in den Folgejahren) | 3.166,67 EUR | 466,67 EUR |
* die Ausbildungskosten setzen sich aus einer in der Regel mehrtägigen Schulung zum DSB und der Aneignung von IT spezifischen Kenntnissen zusammen.
** die jährlichen Nebenkosten beinhalten Hotel- und Fahrkosten sowie Fachliteratur unter optimalen Gegebenheiten
Diese Kostenübersicht der Nettokosten beider Varianten eines internen Datenschutzbeauftragten basieren auf einem eher günstigen marktüblichen Gehalt, Ausbildungskosten und Weiterbildung im Bundesdurchschnitt. Je nach Region und Bundesland – z. B. in Berlin, Hamburg oder München – können die Kosten mehr als das Doppelte betragen.
Informationen laut https://www.externedatenschutzbeauftragte.de/blog/Was-wieviel-kostet-Externer-Datenschutzbeauftragter-Interner-DSB-Kosten-Bestellung.html
Vor- & Nachteile von internem und externen Datenschutzbeauftragten
- „Betriebsblindheit“
- besonderer Kündigungsschutz
- oftmals keine Erfahrungen vorhanden
- in der Regel keine gleichzeitige Kenntnis von Recht und IT
- wirklich neutrale Stellung ist selten möglich
- erheblicher zeit- und kostenintensiver Schulungs- und Arbeitsmittelaufwand nötig
- meist keinerlei Verknüpfung mit Gleichgesinnten
- Unvoreingenommenheit
- kein Arbeitsverhältnis, Abberufung unkompliziert
- Erfahrungen aus anderen Projekten
- vorhandene Mehrfachqualifikation, Recht / IT
- neutrale Stelle, Vermittlungsfähigkeit zwischen Unternehmen und Mitarbeitern
- umfangreiche Qualifikation
- Literatur vorhanden
- Mitgliedschaft in themen-orientierten Verbänden & Gruppen sichert laufende Aktualität durch Erfahrungs- und Meinungsaustausch