Nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO
ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn:
ist ein DSB zu bestellen, wenn:
- Die Verarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durch geführt wird, mit Ausnahme von Gerichten, die im Rahmen ihrer justiziablen Tätigkeit handeln.
- Die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder Ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen.
- Die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Strafen besteht.
- Gemäß § 38 BDSG muss auch ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, soweit in der Regel MINDESTENS 20 PERSONEN ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
- Bei automatisierter Datenverarbeitung, die einer DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG unterliegen: Profiling, Scoring etc.
- Bei geschäftsmäßiger Übermittlung personenbezogener Daten.
- Bei automatisierter Verarbeitung für Zwecke der Markt- & Meinungsforschung.
Achtung: Art. 37 Abs. 4 DSGVO enthält eine Öffentlichkeitsklausel, die es dem nationalen Gesetzgeber erlaubt, die Bestellung eines DSB auch dann zur Pflicht zu erklären, wenn die Voraussetzungen des ARt. 37 Abs.1 DSGVO NICHT erfüllt sind.
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfolgt über einen Dienstvertrag nach i.S.d. §§611 ff. BGB, der die Grundlage bietet.
Nach wohl h.M. keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Die RECHTSBERATUNG ist in diesem Fall sog. juristische Nebenleistung.

Slide 1
Wer vertraut uns bereits?
Jetzt sind Sie dran!
Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.
Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.









Das sagen unsere Kunden
Black sparrow
Sehr sympathische & schnelle Unterstützung. Jederzeit gerne wieder!

Black Sparrow Photography
Berthold
Habe auf eine Anfrage eine schnelle- und direkt auf mein Thema bezogene Antwort erhalten. Die Antwort war eindeutig und nicht durch diverse Verweise auf Gesetze und "es kommt darauf an"- Formulierungen weichgespült. Der Service ist bedenkenlos weiterzuempfehlen.

Berthold Großhauser
Anonym_1
Kompetente Beratung und professionelle, schnelle Arbeit.

Anonym
Sven
TC-SEC beraten umfassen, sind immer auf dem neusten Stand und zügig in der Umsetzung. Wir schätzen die Zusammenarbeit sehr!

Sven Lehmann
Christina
Meine Bedürfnisse und Wünsche wurden perfekt umgesetzt und meine Erwartungen übertroffen 🙂

Christina Bolder
Anonym_2
Ich habe eine sehr professionelle Betreuung und Umsetzung meines Auftrages erfahren. Eine klare Weiterempfehlung!

Anonym
Kontaktieren Sie uns!
Überzeugen Sie sich selbst. Ganz unverbindlich.

TC SEC GmbH
Matthiasstraße 29a
41747 Viersen
Mo. – Fr. 8:00 – 17:00 Uhr
Telefon: 02162.91 97 9 – 0
Fax: 02162.91 979 – 99
E-Mail: datenschutz@tcsec.de
Nutzen Sie gerne unseren Rückrufservice für ein persönliches Gespräch oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.