Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der TC SEC GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer: Herrn Thiemo Stappen, Melanie Engels, Matthiasstr. 29 a, 41747 Viersen.

1.  Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die vereinbarten Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte, Lieferungen und Ähnliches, sowie für im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und sonstige Nebenpflichten. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden einschließlich eventueller Einkaufs- oder Auftragsbedingungen finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. Vertragsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen die TC-SEC GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.

2.  Angebot

Alle Angebote der TC-SEC GmbH sind freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

3.  Leistung

Für den Umfang der Leistungen ist nur eine von beiden Seiten abgegebene übereinstimmende Erklärung maßgebend. Liegt eine solche nicht vor, so ist die schriftliche Auftragsbestätigung der TC-SEC GmbH maßgeblich. Liegt eine solche nicht vor, ist das Angebot der TC-SEC GmbH maßgebend, auf das sich die Bestellung des Kunden bezieht. Die TC-SEC GmbH ist berechtigt, ihre Leistungen ganz oder teilweise durch von ihr bestimmte Drittunternehmen ausführen zu lassen.

4.  Termine, Fristen

Vertraglich vereinbarte Leistungsfristen und Termine beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfangs aufgrund der Angaben des Kunden. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von der TC-SEC GmbH schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Soweit verbindliche Bestätigungen vereinbart wurden, beginnen diese erst zu laufen, wenn der Kunde der TC- SEC GmbH alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat. Dies gilt analog auch für vereinbarte Termine, die sich um den Zeitraum einer von der TC-SEC GmbH nicht zu vertretenden Verzögerung auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kundenverlängern.

5.  Mitwirkung

Der Kunde gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für die TC-SEC GmbH kostenlos erbracht werden. Für die Durchführung der Leistungen notwendige Unterlagen, Informationen, Hilfsmittel, Hilfskräfte, etc. sind seitens des Kunden kostenlos zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen des Kunden den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Sicherheitsbestimmungen, etc. entsprechen. Der Kunde trägt jeglichen Mehraufwand, welcher entsteht, indem Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Die TC-SEC GmbH ist auch bei Vereinbarung eines Festpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen. Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner zur wechselseitigen Abstimmung und Klärung sämtlicher Fragen und Probleme mit dem von der TC-SEC GmbH benannten Ansprechpartner.

6.  Abrechnung

Ist bei der Erteilung des Auftrags der Leistungsumfang nicht schriftlich fixiert, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand. Ist kein Entgelt schriftlich vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisgestaltung der TC-SEC GmbH. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Leistungsfortschritt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Erstreckt sich die Durchführung eines Auftrages über mehr als einen Monat und betragen der Auftragswert oder der vereinbarte Festpreis mehr als 2.500,00 €, kann die TC-SEC GmbH Anzahlungen oder Ratenzahlungen verlangen. Die Umsatzsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Satz in Rechnung gestellt. Bei einer Veränderung des Umsatzsteuersatzes während der Leistungserbringung erfolgt eine getrennte Abrechnung nach den jeweiligenZeiträumen.

7.  Zahlungen

Alle Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug mit Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht gewährt. Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer der Bankverbindung der TC-SEC GmbH, welche auf der Rechnung angegeben ist, zu leisten. Im Fall des Verzugs ist die TC-SEC GmbH berechtigt, einen Zinssatz in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen. Gleichzeitig wird die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Ist der Kunde mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Fristsetzung in Verzug, kann die TC- SEC GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung des Auftrages verweigern; dies gilt auch bei der Nichteinlösung von Schecks, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden oder die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse. Beanstandungen der Rechnungen der TC-SEC GmbH sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Die TC-SEC GmbH ist berechtigt, einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen. Im Fall vereinbarter befristeter Verträge beziehen sich diese Ausführungen auf die im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zugrunde gelegten monatlichen Vergütungen. Gegen Forderungen der TC- SEC GmbH kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden.

8.  Abnahme

Bei der Erbringungen von Werkleistungen wird die TC-SEC GmbH dem Kunden die Leistungen des Auftrags oder auch Teilleistungen zur Abnahme vorlegen. Der Kunde ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Der Kunde wird die Werkleistungen nach Durchführung eines erfolgreichen Abnahmetests oder Entgegennahme der Werkleistung unverzüglich abnehmen. Unerhebliche Abweichungen von ggf. vereinbarten Leistungsmerkmalen und Abnahmekriterien berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Auch die Inbetriebnahme eines Werkes gilt als Abnahme. Aus Anlass der Abnahme ist ein Protokoll, welches die Übereinstimmung der Werkleistung mit den Abnahmekriterien dokumentiert, von der TC-SEC GmbH und dem Kunden anzufertigen und zu unterzeichnen. Kommt ein Kunde seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme vier Kalenderwochen nach Leistungserbringung als erfolgt, wenn die TC-SEC GmbH den Kunden bei Leistungserbringung insbesondere auf die vorgenannte Frist hinweist.

9.  Diskretion

Diskrete Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche vertrauliche Informationen, Dokumente, Bilder, Zeichnungen, Know-how, Daten, Muster und Projektunterlagen, die während der Laufzeit der Vereinbarung durch einen Vertragspartner dem jeweils anderen Vertragspartner offenbart wird. Dies schließt auch Kopien von Informationen in Papierform und elektronischer Form ein.

Sämtliche Informationen, die in schriftlicher Form übermittelt werden, sind von der offenbarenden Vertragspartei vor der Weitergabe an die empfangene Vertragspartei mit einem Hinweis auf eventuelle Vertraulichkeit und Diskretion zu versehen, dies gilt auch für vertrauliche Informationen, die elektronisch versandt werden. Bei vertraulichen Informationen, die mündlich weitergegeben werden, ist eine entsprechende vorherige Information zu erteilten. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen nur zur Erfüllung des jeweiligen Vertragszwecks genutzt werden, soweit keine abweichende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung besteht. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ist eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verteilung oder Weitergabe in sonstiger Formuntersagt.

10.  Urheberrechte und gewerblicheSchutzrechte

Alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte, sowie Miturheberrechte an den von TC-SEC GmbH erstellen Arbeitsergebnissen, Berechnungen, Konzepten, Programmen einschließlich Dokumentationen, Protokollen, Darstellungen stehen ausdrücklich der TC-SEC GmbH zu. Der Kunde darf im Rahmen des Auftrages gefertigte Materialien nur zum Zweck verwenden, für die sie vertragsgemäß bestimmt sind. Der Kunde erhält ein auf den Vertragszweck beschränktes unwiderrufliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen der Vertragserfüllung zum Vertragszweck gefertigten Materialien. Die Vervielfältigung und/oder Weitergabe von Dokumentationen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der TC-SEC GmbH zulässig. Bei rückwirkender Vertragsaufhebung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden, sowie sämtliche davon abgeleiteten Nutzungsrechte Dritter.

11.  Haftung

Die Haftung der TC-SEC GmbH besteht nur für Aufwendungen, die von Organen oder Mitarbeitern der TC-SEC GmbH verursacht wurden; unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubten Handlungen. Soweit es sich um Verträge mit einer festen Gesamtvergütung handelt, ist die Haftung beschränkt auf die dreifache Vergütung des Gesamtauftrages, bei Verträgen über jährlich wiederkehrende Leistungen auf die vereinbarte Jahresvergütung, bei Verträgen, bei denen ausdrücklich nach Aufwand abgerechnet werden soll auf maximal 20.000,00 € und bei Rahmenverträgen mit Einzelabrufmöglichkeit auf die dreifache Vergütung des jeweiligen Einzelauftrages, in dessen Zusammenhang Schaden oder Aufwendungen entstanden sind.

Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung selbiger. Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung vereinbaren. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit der TC-SEC GmbH ist Mönchengladbach.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der TC-SEC GmbH wird gestattet, den Namen des Kunden und ggf. des Projektes als Referenz gegenüber Dritten zu nennen und/oder zu veröffentlichen.