COVID-19 & Datenschutz

im Home-Office

COVID-19 & Datenschutz

Aufgrund des Coronavirus schicken Arbeitgeber nun Ihre Mitarbeiter vermehrt ins Home-Office oder Mitarbeiter die in Quarantäne sind nutzen die Möglichkeit von Zuhause aus zu arbeiten. Welche Maßnahmen zum Datenschutz müssen beim Home-Office beachtet werden? Datenschutzrelevant ist Ihre arbeit nur dann, wenn Sie personenbezogene Daten von Zuhause aus verarbeiten, d.h. E-Mail Adressen, Kontaktdaten, Bankdaten etc. von Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern. Falls Sie personenbezogene Daten oder sensible Daten für Ihr Unternehmen verarbeiten, sollten Sie folgende Schutzmaßnahmen bei Ihrem Home-Office-Arbeitsplatz berücksichtigen:
  • das Arbeitszimmer sollte separat und abschließbar sein,
  • die beruflich zur Verfügung gestellte IT-Ausstattung sollte nicht privat genutzt werden,
  • dienstliche Unterlagen sollten in einem abschließbaren Schrank aufbewahrt werden,
  • die Festplatte des PCs / Laptops sollte verschlüsselt werden, ebenso externe Datenträger wie USB-Sticks,
  • das Betriebssystem ist mit einem Kennwort zu versehen,
  • die elektronische Datenübermittlung (also z.B. E-Mail) ist nach dem Stand der Technik zu verschlüsseln,
  • wenn der Ehegatte/ Kinder oder Dritte (beispielsweise in einer Wohngemeinschaft) mit unter einem Dach wohnen, sollte der Computer auch bei kurzzeitigem Verlassen gesperrt werden,
  • berufliche E-Mails sind nicht auf private E-Mail Postfächer weiterzuleiten,
  • Konzept zum Umgang und Vernichtung von sensiblen Unterlagen und Ausdrucken,
  • im Einzelfall kann es erforderlich sein, dem Arbeitgeber und der zuständigen Datenschutzbehörde zu Kontrollzwecken eine Zugangsmöglichkeit einzuräumen.
In unserem Downloadbereich finden Sie eine Checkliste zum Datenschutz in Ihrem Home-Office.