COVID-19 & Datenschutz
Aufgrund des Coronavirus schicken Arbeitgeber nun Ihre Mitarbeiter vermehrt ins Home-Office oder Mitarbeiter die in Quarantäne sind
nutzen die Möglichkeit von Zuhause aus zu arbeiten. Welche Maßnahmen zum Datenschutz müssen beim Home-Office beachtet werden? Datenschutzrelevant ist Ihre arbeit nur dann, wenn Sie personenbezogene Daten von Zuhause aus verarbeiten, d.h.
E-Mail Adressen, Kontaktdaten, Bankdaten etc. von Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern.
Falls Sie personenbezogene Daten oder sensible Daten für Ihr Unternehmen verarbeiten, sollten Sie folgende Schutzmaßnahmen bei Ihrem Home-Office-Arbeitsplatz berücksichtigen:
- das Arbeitszimmer sollte separat und abschließbar sein,
- die beruflich zur Verfügung gestellte IT-Ausstattung sollte nicht privat genutzt werden,
- dienstliche Unterlagen sollten in einem abschließbaren Schrank aufbewahrt werden,
- die Festplatte des PCs / Laptops sollte verschlüsselt werden, ebenso externe Datenträger wie USB-Sticks,
- das Betriebssystem ist mit einem Kennwort zu versehen,
- die elektronische Datenübermittlung (also z.B. E-Mail) ist nach dem Stand der Technik zu verschlüsseln,
- wenn der Ehegatte/ Kinder oder Dritte (beispielsweise in einer Wohngemeinschaft) mit unter einem Dach wohnen, sollte der Computer auch bei kurzzeitigem Verlassen gesperrt werden,
- berufliche E-Mails sind nicht auf private E-Mail Postfächer weiterzuleiten,
- Konzept zum Umgang und Vernichtung von sensiblen Unterlagen und Ausdrucken,
- im Einzelfall kann es erforderlich sein, dem Arbeitgeber und der zuständigen Datenschutzbehörde zu Kontrollzwecken eine Zugangsmöglichkeit einzuräumen.