Risiken bei der Verwendung von

künstlicher Intelligenz

Einsatz von künstlicher Intelligenz bei Unternehmen

Künstliche Intelligenzen sind bereits bei der breiten Masse angekommen, aber vor allem Unternehmen müssen sich mit dem Thema besonders gewissenhaft auseinandersetzten.

Die Nutzung von KI ist bereits in vielen Haushalten angekommen. Texte werden von ChatGPT geschrieben, und ganz nebenbei erstellt man ein Gemälde, auf dem genau das abgebildet ist, was man vor ein paar Sekunden nur in Textform hatte. Programme wie Photoshop werden mit KI erweitert, und Adobe hat auch ganz eigenständige KI-Tools wie Firefly oder Adobe Express. Aber auch in Unternehmen sind die Anwendungen nicht mehr wegzudenken. Auf dem zweiten Bildschirm wartet ChatGPT auf seinen Einsatz. Schnell die eine oder andere Frage beantworten oder eben eine E-Mail formulieren. Aber was dabei oft untergeht, ist die Frage, woher die Inhalte kommen, die die KI einem zuwirft. Bei der KI-Bildgenerierung kam dieses Thema schnell auf, es wurden Elemente oder auch Unterschriften auf den generierten Bildern wiedererkannt. Dasselbe gilt für Textschnipsel aus dem Netz, jedoch ist vielen Menschen das nicht bewusst. Also stellt sich die Frage, was darf ich mit den generierten Texten machen?

Urheberrecht

Zu Beginn lässt sich sagen, dass eine künstliche Intelligenz kein Urheber sein kann, und damit haben KI-generierte Bilder oder Texte erst einmal kein Urheberrecht. Problematisch ist allerdings, dass die KI mit Werken trainiert wurde, die durchaus ein Urheberrecht haben. Wenn also eine KI etwas kreiert, was nur geringe Unterschiede zum Originalwerk aufweist, kann es doch zu Problemen mit dem Urheberrecht kommen. Es kann also passieren, dass die KI schlichtweg bereits existierende Texte ausspuckt. Diese Texte können dementsprechend bereits ein Urheberrecht haben. Das gleiche Problem besteht beim Generieren von Bildern. Wird ein Bild generiert, hat es keinen Urheber. Auch wenn der Nutzer einen Textbefehl eingibt, hat dieser nicht das Urheberrecht. Wenn man sich genauer damit befasst, fällt aber auf, dass teilweise Elemente aus anderen Kunstwerken wiedergefunden werden. In seltenen Fällen kann es also auch dabei dazu kommen, dass ein Bild nahezu identisch bereits existiert, und damit wäre das Ursprungs-Urheberrecht wieder ein Problem. In beiden Situationen muss ein Gericht die Urheberrechtsverletzung im Einzelfall prüfen. Ein einfacher Weg, dem zu entgehen, ist die Prüfung der generierten Texte oder Bilder. Es bietet sich auch an, KI als Inspiration zu nutzen und die zu veröffentlichen Werke letztendlich selbst zu kreieren.

Datenschutz

Auch beim Datenschutz sieht es ähnlich aus, das Problem stellt das Training dar. Zu Beginn wurden KIs wie ChatGPT mit Massen an Daten gefüttert. Bereits damals gab es Kritik, denn bei Stichproben wurden viele private Daten gefunden. Die EU prüft die Vorwürfe und arbeitet an Richtlinien, die mehr Transparenz schaffen sollen. Aber dabei hört es nicht auf, KIs werden stetig weiterentwickelt. Die KI soll nicht an dem Punkt stehen bleiben, sondern es wird häufig die Information genutzt, mit der die KI arbeitet – die Antworten und Fragen sowie die darauffolgenden Antworten der einzelnen Nutzer. Sie lernt weiter mit den Inputs und Outputs. Für die private Nutzung ist das meist nur ein kleines Problem, aber bereits jetzt nutzen einige Unternehmen die Möglichkeiten von KI, um zum Beispiel einen schnellen Kundensupport zu ermöglichen oder sie sind ein virtueller Assistent, um interne Abläufe zu verbessern. Dabei werden häufig personenbezogene Daten verwendet, und diese wiederum können von der KI verwendet werden, um weiter zu trainieren. Wenn man eine KI als Kundensupport nutzen möchte, kommt man um die Verwendung der personenbezogenen Daten kaum herum. Dazu ist es zwangläufig nötig, die Verwendung der Inputs für Trainingszwecken zu untersagen. Das lässt sich beispielsweise bei ChatGPT direkt aktivieren. Aber auch bei anderen Anbietern muss dies überprüft werden. Ein weiterer Punkt, der dringend erledigt werden muss, ist die Abstimmung mit der DSGVO. Im Bezug auf personenbezogene Daten ist dies eine sehr zeitaufwendige Anpassung. Dabei muss das Unternehmen darauf achten, was datenschutzkonform ist und was nicht, und natürlich auch die Nutzung der KI in den eigenen Datenschutzbestimmungen ergänzen. Möchte man die KI in anderen Anwendungen nutzen, bei denen keine personenbezogenen Daten erhoben werden müssen, ist diese Anpassung sehr viel einfacher. Insgesamt stellen künstliche Intelligenzen vor große datenschutzrechtliche Herausforderungen, und Unternehmen sollten sich unbedingt Unterstützung durch einen Datenschutzexperten holen.

SEO

Mit KIs lassen sich blitzschnell, mit Keywords vollgestopfte Texte generieren. Man könnte also meinen, dass man mit gut formulierten Texten, voll mit den wichtigsten Keywords, einen fehlerfreien und SEO-optimierten Text erstellt. Das ist jedoch leider nicht so einfach, da Google gut erkennen kann, ob Texte für einen menschlichen Leser formuliert wurden oder nur mit möglichst vielen Keywords gefüllt wurden. Das bringt nichts für die Suchmaschinenoptimierung und kann im schlimmsten Fall sogar von Google abgemahnt werden. Bei Texten, die für SEO genutzt werden sollen, ist es wichtig, dass sie qualitativ hochwertig und individuell sind. Bei manchen, weniger weit entwickelten KIs kann es dazu führen, dass die Texte entsprechend niedrig gerankt werden. Es kann also helfen, KIs zu nutzen, um sich gute Texte schreiben zu lassen, diese jedoch anschließend selbst anzupassen und zu erweitern. Die Texte dürfen nicht als KI-generierte Texte wahrgenommen werden, da sie sonst nicht gut gerankt werden. Um das zu vermeiden, ist es immer hilfreich, die eigene Kreativität einzubringen.

Fazit

Künstliche Intelligenzen sind für viele nicht mehr wegzudenken. Das gilt für das Privatleben, ebenso wie für Unternehmen. Und die Tools können vieles erleichtern und verbessern. Aber man darf nicht aus den Augen verlieren, wie die Tools funktionieren, und sollte nicht nur die positiven Seiten betrachten. Insbesondere im Hinblick auf Datenschutz kann eine falsche Verwendung gravierende Folgen haben. Als Unternehmen sollte man also immer darüber nachdenken, einen Datenschutzexperten hinzuzuziehen. Künstliche Intelligenzen sind zweifellos ein technischer Fortschritt, aber bei weitem kein Wundermittel.

Quellen